Wissenswertes

Unsere Leistungen und Wegweiser zu Pflege- oder Adoptivkind

Informationen

Der Pflege- und Adoptivelternverein Wernigerode e. V will als Interessensgemeinschaft Sprachrohr für die Wünsche, Interessen und Probleme von Pflege- und Adoptiveltern sein.

Unser Verein arbeitet an folgenden Schwerpunkten:

  • Lobby von Pflege- und Adoptiveltern und Pflegefamilien durch eine breite und vielfältige Öffentlichkeitsarbeit verbessern
  • Hilfe und Unterstützung der Pflegeeltern und Pflegekinder bei auftretenden Problemen in den Familien geben
  • Aktuelle Informationen zu rechtlichen Ansprüchen und Rechtsvorschriften vermitteln
  • Als Bindeglied zwischen Pflegeeltern, Jugendamt und anderen Ämtern agieren
  • Erfahrungsaustausch zwischen neuen und erfahrenen Pflegeeltern organisieren
  • Gemeinsame Veranstaltungen mit den Kindern und Weiterbildungen rund um das Thema Pflegekind und Pflegefamilie anbieten
  • Kinder in Not- und Krisensituationen unterstützen.

Zu unseren Angeboten zählen:

  • Beratungsangebote für Pflege- und Adoptiveltern und Interessenten
  • Seminare und gezielte Fortbildungen für Pflege- und Adoptiveltern
  • Monatliche Stammtische zum Erfahrungs- und Interessensaustausch
  • Gemeinsame Veranstaltungen und Ausflüge der Pflegefamilien mit ihren eigenen und den Pflegekindern
  • Wochenendcamps
  • Weihnachtsfeiern

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Sie wollen Mitglied in unserem Verein werden?

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Untenstehend finden Sie den Mitgliedsantrag für unseren Verein als PDF Datei. Da es uns die Arbeit erheblich erleichtert bitten wir sie auch, uns ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.

Klicken sie einfach auf den entsprechenden Link!

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Mitgliedsantrag als PDF-Datei

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SEPA-Lastschriftmandat als PDF-Datei

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Wie bekomme ich ein Pflegekind?

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Pflegekinder aufnehmen: Das sollten Sie beachten

In Deutschland werden Pflegekinder, genauso wie Adoptivkinder, vom Jugendamt oder von anderen freien Trägern vermittelt.

  • Die Anforderungen an Pflegeeltern unterscheiden sich von denen an Adoptiveltern, da Pflegekinder in den meisten Fällen belastet oder sogar traumatisiert sind.
  • In vielen Fällen bringen die Pflegekinder eine lange Leidensgeschichte mit sich und haben häufig Vernachlässigung erlebt.
  • Viele Pflegekinder haben auch die Probleme ihrer leiblichen Eltern miterlebt, wie zum Beispiel Krankheit, Drogen- oder Alkoholprobleme.
  • Häufig wurden Pflegekinder in der leiblichen Familie auch geschlagen oder psychischer Gewalt ausgesetzt. Das macht das Zusammenleben mit einer Pflegefamilie oft nicht einfach, deshalb sollten Sie sich diese Entscheidung gut überlegen.

Anforderungen, um ein Pflegekind aufnehmen zu dürfen

Es gibt bestimmte Anforderungen für die Aufnahme eines Pflegekindes, welche Sie auch beachten sollten, wenn Sie überlegen ein Pflegekind aufzunehmen.

  • Um sich für die Aufnahme eines Pflegekindes zu bewerben, müssen Sie nicht zwingend in einer heterosexuellen Ehe leben. Auch homosexuelle Paare oder alleinstehende Interessenten können sich bewerben. In manchen Fällen können sogar Wohngemeinschaften ein Pflegekind aufnehmen.
  • Um ein Pflegekind aufnehmen zu können, muss für die emotionale Stabilität des Kindes gesorgt werden. Häufig kommen Pflegekinder in Familien mit anderen Kindern, damit sie schneller Anschluss finden. Dabei sollten Sie beachten, dass das Pflegekind mindestens zwei Jahre jünger sein muss als das jüngste Kind der Familie.
  • Eine weitere Anforderung an Pflegeeltern ist finanzielle Sicherheit. Sie sollten möglicherweise auf das Gehalt eines Elternteiles verzichten können, um voll und ganz für das Pflegekind da sein zu können. Auch Ihre Wohnung oder Ihr Haus sollte groß genug sein. Zusätzlich erhalten Sie für die Deckung der Unterhaltskosten des Pflegekindes Pflegegeld vom Jugendamt.
  • Für die Bewerbung benötigen Sie ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Gesundheitsattest.
  • Pflegeeltern sollten außerdem eine hohe Belastbarkeit mitbringen. Ein Pflegekind aufzunehmen ist, aufgrund der Vergangenheit des Kindes, oft sehr schwierig. Pflegeeltern arbeiten außerdem eng mit dem Jugendamt zusammen und treffen Entscheidungen fast nie alleine.
  • Aufgrund von Trennungen, Vernachlässigung oder körperlicher Gewalt klammern viele Pflegekinder. Andere wiederum lassen niemanden an sich heran. Auch Entwicklungsstörungen können in manchen Fällen auftreten.
  • Pflegeeltern oder angehende Pflegeeltern sollten sich dieser Punkte bewusst sein, denn das Kindeswohl sollte stets im Vordergrund stehen.

Bewerbungsverfahren für Pflegeeltern

Falls Sie Interesse an einem Pflegekind haben, sollten Sie sich zunächst beim zuständigen Jugendamt informieren. Dort gibt es entweder Informationsveranstaltungen oder Sie suchen ein persönliches Beratungsgespräch mit einem Jugendamtmitarbeiter.Haben Sie sich dazu entschieden, ein Pflegekind bei sich aufzunehmen, erfolgt die Bewerbung beim Jugendamt. Dieses Bewerbungsverfahren kann mehrere Monate dauern. In dieser Zeit müssen Sie Formulare ausfüllen, mit Fachkräften sprechen und an gewissen Vorbereitungsseminaren teilnehmen. So können sich die Vermittlungsstellen ein Bild von Ihnen machen.
Außerdem werden Sie wahrscheinlich auch einmal von einem Mitarbeiter des Jugendamtes zu Hause besucht, damit sich dieser ein Bild von der Umgebung machen kann, in die das Pflegekind möglicherweise einmal kommen wird. Die Vermittlungsstellen erwarten sich zudem Offenheit in gewissen Bereichen, wie beispielsweise Familienleben, Weltanschauung und Erziehungsziele.
Besonders beachtet werden auch die Gründe, warum Sie ein Pflegekind aufnehmen wollen, da das Kindeswohl sowohl für Sie als auch für die Vermittlungsstellen an oberster Stelle stehen sollte. Gründe wie finanzielle Vorteile oder die Hoffnung auf eine bessere Bindung zum Ehepartner senken die Wahrscheinlichkeit, dass Sie als Pflegeeltern genommen werden.
Falls Sie nach diesem Bewerbungsverfahren als Pflegeeltern akzeptiert werden, meldet sich das Jugendamt von selbst. Dann erhalten Sie Informationen über das Pflegekind, seine Vorgeschichte sowie die leiblichen Eltern und können entscheiden, ob Sie das Kind aufnehmen möchten.

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Bitte hier klicken:

Imagefilm des Pflegeelternvereins Halberstadt (2014)

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Der Weg zu einem Adoptivkind

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Welche Formen der Adoption gibt es?

In Deutschland gibt es verschiedene Formen der Adoption: Das deutsche Recht unterscheidet normalerweise zwischen Minderjährigen und Volljährigen. Vielfach wird auch danach unterschieden, ob ein „fremdes Kind“ (Fremdadoption), ein verwandtes Kind (Verwandtenadoption) oder ein Stiefkind (Stiefkindadoption) angenommen wird.

Wer vermittelt Adoptionen?

In Deutschland dürfen Adoptionen nur von bestimmten Stellen vermittelt werden. Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten, wenden Sie sich an:

  • Adoptionsvermittlungsstellen der örtlichen Jugendämter oder
  • anerkannte Adoptionsvermittlungsstellen freier konfessioneller und nicht konfessioneller Träger.

Die Adoptionsvermittlungsstellen haben den Auftrag, für jedes zu vermittelnde Kind die Eltern auszuwählen, die am besten zum Kind passen. Dabei stehen das Wohl des Kindes und die Wahrung seiner Rechte und Bedürfnisse im Mittelpunkt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Vermittlung eines Kindes.

Voraussetzung an zukünftige Adoptiveltern

Wenn Sie im Inland ein Kind adoptieren möchten, müssen Sie nach deutschem Recht unbeschränkt geschäftsfähig und mindestens 25 Jahre alt sein. Der jüngere Ehepartner muss mindestens 21 Jahre alt sein. Ein Höchstalter für Adoptiveltern gibt es nicht. Der Altersunterschied zu den Adoptivkindern sollte laut Bundearbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter jedoch einem natürlichen Abstand entsprechen.

  • Normalerweise gilt: Ein Ehepaar – ungeachtet des Geschlechts – kann ein Kind nur gemeinsam adoptieren. Aber auch Alleinstehende können ein Kind adoptieren.
  • Als Erstes überprüft die Adoptionsvermittlungsstelle Ihre Eignung als Bewerberin oder Bewerber. Dabei sind unter anderem folgende Kriterien wesentlich:
  • Persönlichkeit – Dazu zählen etwa Ihre Motivation zur Adoption, die Fähigkeit, sich auf das Kind einzulassen, Toleranz, Bereitschaft zur Aufklärung des Kindes über seine Abstammung und zum kontinuierlich offenen Umgang mit der Vorgeschichte des Kindes.
  • Partnerschaftliche Stabilität – Für ein Kind ist es wichtig, in einer stabilen Partnerschaft aufzuwachsen. Das kann eine Ehe, eine eingetragene Lebenspartnerschaft oder eine nicht eheliche Lebensgemeinschaft sein. Wichtig ist, dass Sie eine gute gemeinsame Grundlage in Ihrer Partnerschaft haben und wissen, wie Sie konstruktiv mit Konflikten umgehen.
  • Gesundheit – Es soll sichergestellt sein, dass Sie zukünftig über einen langen Zeitraum für das Kind sorgen können. Deshalb sollten Sie gesund sein und keine psychischen oder psychosomatischen Einschränkungen oder andere Erkrankungen haben, die es erheblich erschweren, sich um das Kind zu kümmern.
  • Erziehungsvorstellungen – Sie sollten sich mit Ihren Vorstellungen von Erziehung auseinandersetzen. Es gilt, die selbst erlebte Erziehung nicht unreflektiert auf das Kind zu übertragen.
  • Wohnverhältnisse – Der Wohnraum sollte ausreichend groß sein, sodass das Kind Rückzugsmöglichkeiten hat. Im Wohnumfeld sollte der Kontakt zu anderen Kindern möglich sein.
  • Wirtschaftliche Verhältnisse – Sie müssen den Nachweis erbringen, dass das Kind in einer wirtschaftlich stabilen Situation aufwachsen kann.

Der Weg zu einem Adoptivkind erfolgt in diesen Schritten:

  • Sie bewerben sich bei dem örtlichen Jugendamt oder einer anerkannten Adoptionsvermittlungsstelle der freien Träger oder einer zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes Ihres Bundeslandes um eine Adoption.
  • Darauf folgt die Eignungsprüfung und Vorbereitung auf die Adoption.
  • Im nächsten Schritt wählt die Vermittlungsstelle ein für das Kind passendes Bewerberpaar aus. Sie ruft dort an und übergibt das Kind dann häufig sehr zeitnah.
  • Mit der Übergabe des Kindes beginnt die Adoptionspflegezeit. In diesem Zeitraum soll das Eltern-Kind-Verhältnis wachsen. Das Jugendamt bleibt Vormund des Kindes.
  • In der Regel erfolgt nach circa einem Jahr der Adoptionsbeschluss durch das Familiengericht.
  • Die Vermittlungsstellen begleiten Sie auch nach der Adoption und unterstützen Sie bei Fragen und Problemen.

Lassen sie sich vom zuständigen Jugendamt genau zu den Bedingungen einer Adoption informieren oder nutzen sie den Weiterführender Link:

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Hinweise des Bundesfamilienministeriums zur Adoption

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