Der Pflege- und Adoptivelternverein Wernigerode e. V will als Interessensgemeinschaft Sprachrohr für die Wünsche, Interessen und Probleme von Pflege- und Adoptiveltern sein.
Unser Verein arbeitet an folgenden Schwerpunkten:
Zu unseren Angeboten zählen:
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Untenstehend finden Sie den Mitgliedsantrag für unseren Verein als PDF Datei. Da es uns die Arbeit erheblich erleichtert bitten wir sie auch, uns ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
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SEPA-Lastschriftmandat als PDF-Datei
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Pflegekinder aufnehmen: Das sollten Sie beachten
In Deutschland werden Pflegekinder, genauso wie Adoptivkinder, vom Jugendamt oder von anderen freien Trägern vermittelt.
Anforderungen, um ein Pflegekind aufnehmen zu dürfen
Es gibt bestimmte Anforderungen für die Aufnahme eines Pflegekindes, welche Sie auch beachten sollten, wenn Sie überlegen ein Pflegekind aufzunehmen.
Bewerbungsverfahren für Pflegeeltern
Falls Sie Interesse an einem Pflegekind haben, sollten Sie sich zunächst beim zuständigen Jugendamt informieren. Dort gibt es entweder Informationsveranstaltungen oder Sie suchen ein persönliches Beratungsgespräch mit einem Jugendamtmitarbeiter.Haben Sie sich dazu entschieden, ein Pflegekind bei sich aufzunehmen, erfolgt die Bewerbung beim Jugendamt. Dieses Bewerbungsverfahren kann mehrere Monate dauern. In dieser Zeit müssen Sie Formulare ausfüllen, mit Fachkräften sprechen und an gewissen Vorbereitungsseminaren teilnehmen. So können sich die Vermittlungsstellen ein Bild von Ihnen machen.
Außerdem werden Sie wahrscheinlich auch einmal von einem Mitarbeiter des Jugendamtes zu Hause besucht, damit sich dieser ein Bild von der Umgebung machen kann, in die das Pflegekind möglicherweise einmal kommen wird. Die Vermittlungsstellen erwarten sich zudem Offenheit in gewissen Bereichen, wie beispielsweise Familienleben, Weltanschauung und Erziehungsziele.
Besonders beachtet werden auch die Gründe, warum Sie ein Pflegekind aufnehmen wollen, da das Kindeswohl sowohl für Sie als auch für die Vermittlungsstellen an oberster Stelle stehen sollte. Gründe wie finanzielle Vorteile oder die Hoffnung auf eine bessere Bindung zum Ehepartner senken die Wahrscheinlichkeit, dass Sie als Pflegeeltern genommen werden.
Falls Sie nach diesem Bewerbungsverfahren als Pflegeeltern akzeptiert werden, meldet sich das Jugendamt von selbst. Dann erhalten Sie Informationen über das Pflegekind, seine Vorgeschichte sowie die leiblichen Eltern und können entscheiden, ob Sie das Kind aufnehmen möchten.
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Imagefilm des Pflegeelternvereins Halberstadt (2014)
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In Deutschland gibt es verschiedene Formen der Adoption: Das deutsche Recht unterscheidet normalerweise zwischen Minderjährigen und Volljährigen. Vielfach wird auch danach unterschieden, ob ein „fremdes Kind“ (Fremdadoption), ein verwandtes Kind (Verwandtenadoption) oder ein Stiefkind (Stiefkindadoption) angenommen wird.
Wer vermittelt Adoptionen?
In Deutschland dürfen Adoptionen nur von bestimmten Stellen vermittelt werden. Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten, wenden Sie sich an:
Die Adoptionsvermittlungsstellen haben den Auftrag, für jedes zu vermittelnde Kind die Eltern auszuwählen, die am besten zum Kind passen. Dabei stehen das Wohl des Kindes und die Wahrung seiner Rechte und Bedürfnisse im Mittelpunkt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Vermittlung eines Kindes.
Voraussetzung an zukünftige Adoptiveltern
Wenn Sie im Inland ein Kind adoptieren möchten, müssen Sie nach deutschem Recht unbeschränkt geschäftsfähig und mindestens 25 Jahre alt sein. Der jüngere Ehepartner muss mindestens 21 Jahre alt sein. Ein Höchstalter für Adoptiveltern gibt es nicht. Der Altersunterschied zu den Adoptivkindern sollte laut Bundearbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter jedoch einem natürlichen Abstand entsprechen.
Der Weg zu einem Adoptivkind erfolgt in diesen Schritten:
Lassen sie sich vom zuständigen Jugendamt genau zu den Bedingungen einer Adoption informieren oder nutzen sie den Weiterführender Link:
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